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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden AGB beziehen sich auf die Geschäftsbeziehung & das Angebot der Firma arcus sports und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt).

1.2 Kunden sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen

1.3 Mit den in diesen AGB enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.

1.4 Mit Unterzeichnung des Vertrages oder Kauf einer Einzelcoachingstunde gelten die AGB als akzeptiert. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Bei Übertragung eines Coachings (z.B. Geschenkgutschein) wird die Gültigkeit der AGB mitübertragen.

1.5 arcus sports behält sich vor bei Minderjährigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten einzufordern.

1.6 Ein Anspruch auf Vertragserfüllung seitens arcus sports besteht erst nach vollständiger Zahlung.

1.7 Der sich aus dem Vertrag heraus ergebene, geschuldete Betrag ist 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig.

1.8 Im Falle eines Zahlungsverzugs besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung seitens arcus sports und bereits in Anspruch genommene Trainingseinheiten werden als Einzelcoaching abgerechnet.

1.9 Der Vertrag endet mit Ablauf des Coachings respektive der Gültigkeit. Es werden somit nur befristete Verträge abgeschlossen.

1.10 Das Coaching ist nicht vorzeitig kündbar. Als Ausnahmen gelten:

1.10.1 Krankheit, die jedes weitere Training unmöglich macht.

1.10.2 Individuelle Vereinbarungen mit arcus sports

Es bedarf des schriftlichen Nachweises. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztlicher Nachweis zu erbringen, welcher bescheinigt, dass die Leistungen von arcus sports zu keinem weiteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können.

1.11 Ein Unterbruch der Laufzeit des Coachings respektive der Vertragsgültigkeit ist grundsätzlich nicht möglich. Als Ausnahmen gelten:

1.11.1 Krankheit (ab 4 Wochen)

1.11.2 Abwesenheit aus beruflichen Gründen (ab 4 Wochen)

1.11.3 Individuelle Vereinbarungen mit arcus sports

Es bedarf des schriftlichen Nachweises des Arztes respektive des Arbeitgebers. Die Gültigkeit respektive die Laufzeit kommen zum Stehen für die Dauer des Unterbruchs.

1.12 Das Coaching ist persönlich und nicht übertragbar.

1.13 Es besteht kein Rückerstattungsanspruch auf nichtgenutzte Leistungen.

1.14 Gerichtsstand ist Firmendomizil von arcus sports.

2. Leistungsumfang Abonnemente

2.1. Abonnement Basic Inhalt

2.1.1 Freie Benutzung der arcus sports Infrastruktur (Geräte, Fläche und Garderoben).

2.1.2 Kostenlose Trainingsfragen auf der Fläche während der betreuten Öffnungszeiten.

2.1.3 individuelle Betreuungstermine inbegriffen.

2.1.4 75 Min Ersttermin. Erstgespräch, Zielsetzung, Anamnese & Testing.

2.1.5 60 Min Trainingsplaneinführung.

2.1.6 60 Min Nachbesprechung nach 8 Wochen inkl. Re-Test.

 

2.2 Abonnement Team Inhalt

2.2.1 Freie Benutzung der arcus sports Infrastruktur (Geräte, Fläche und Garderoben).

2.2.2 Kostenlose Trainingsfragen auf der Fläche während der betreuten Öffnungszeiten.

2.2.3 3 individuelle Betreuungstermine inbegriffen.

2.2.4 75 Min Ersttermin. Erstgespräch, Zielsetzung, Anamnese & Testing.

2.2.5 60 Min Trainingsplaneinführung.

2.2.6 60 Min Nachbesprechung nach 8 Wochen inkl. Re-Test.

2.2.7 Unbegrenzte Teilnahme an den arcus sports Gruppenkursen

 

2.3 Abonnement Pro Inhalt

2.3.1 Freie Benutzung der arcus sports Infrastruktur (Geräte, Fläche und Garderoben).

2.3.2 Kostenlose Trainingsfragen auf der Fläche während der betreuten Öffnungszeiten.

2.3.3 5 individuelle Betreuungstermine inbegriffen.

2.3.4 75 Min Ersttermin. Erstgespräch, Zielsetzung, Anamnese & Testing.

2.3.5 60 Min Trainingsplaneinführung.

2.3.6 60 Min Nachbesprechung nach 8 Wochen inkl. Re-Test.

2.3.7 60 Min neues Ziel, neues Testing und neuer Trainingsplan

2.3.8 60 Min Nachbesprechung nach 8 Wochen inkl. Re-Test.

2.3.9 Unbegrenzte Teilnahme an den arcus sports Gruppenkursen

2.3.1.1 Freie Benutzung nach Einweisung zu den Geräten: Sensopro, DDRobotec und Speedcourt.

2.4. Monatsabonnement Team Inhalt

2.4.1 Freie Benutzung der arcus sports Infrastruktur (Geräte, Fläche und Garderoben).

2.4.2 Kostenlose Trainingsfragen auf der Fläche während der betreuten Öffnungszeiten.

2.4.3 75 Min Ersttermin. Erstgespräch, Zielsetzung, Anamnese & Trainingsplan.

2.4.4 Unbegrenzte Teilnahme an den arcus sports Gruppenkurse

3. Leistungsumfang Gruppentraining

3.1 Die angebotenen Trainingslektionen werden durch qualifiziertes Trainingspersonal geleitet.

3.2 Eine Trainingslektion entspricht einer im Angebotsplan definierten Trainingseinheit und dauert 60 Minuten.

3.3 Eine Trainingseinheit entspricht der Teilnahme an einer Trainingslektion.

3.4 Die Teilnehmeranzahl für eine Trainingslektion ist auf maximal 4 Teilnehmer beschränkt.

3.5 Trainingslektionen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Teilnehmern durchgeführt.

3.6 Die angebotenen Trainingslektionen können dem Angebotsplan im Internet oder der entsprechenden App entnommen werden.

3.7 Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Trainingslektion erfordert zwingend eine Anmeldung. Diese kann persönlich, telefonisch oder via App erfolgen. Anmeldungen per E-Mail, SMS oder Briefpost können nicht akzeptiert werden.

3.8 Anmeldungen, welche nach erfolgter Ausbuchung (4 Teilnehmer bereits angemeldet) eingehen, werden auf einer Warteliste geführt.

3.9 Die auf der Warteliste geführten Angemeldeten können im Falle einer Absage der bereits registrierten Teilnehmer benachrichtigt werden. Dies erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.

3.10 Absagen von bereits registrierten Teilnehmern haben bis spätestens 1 Stunden vor Beginn der Trainingslektion zu erfolgen.

3.11 Folgen einer verspäteten Absage:

3.11.1 Monats-, Halbjahres- und Jahresabonnemente:
Bei dreimaliger Wiederholung wird die nächste Anmeldung zu einer Trainingslektion auf die Warteliste gesetzt.

3.12 Der Kunde hat Anspruch auf die vertraglich abgeschlossenen Leistungen, welche durch arcus sports gewährleistet werden. Gebuchte Trainingseinheiten, welche durch arcus sports nicht erfüllt werden können, werden dem Kunden gutgeschrieben.

4. Leistungsumfang Personaltraining

4.1 Die angebotenen Trainingslektionen werden durch qualifiziertes Personal geleitet.

4.2 Eine Trainingslektion entspricht einer im Angebotsplan definierten individuellen Trainingseinheit.

4.3 Die Trainingseinheit kann (virtuell) oder vor Ort arcus sports erfolgen.

4.4 Vor Beginn des eigentlichen Trainingsprogramms mit dem Personal Trainer, werden im Rahmen eines Eintritts-und Beratungsgespräches die Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele sowie eine gesundheitliche Risikoabklärungs mittels Gesundheitsfragebogen durchgeführt. Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten Sportbekleidungsauswahl, Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.

4.5 Es werden Kraft-, Ausdauer-, Beweglichkeit-, Schnelligkeits- und Koordinationsübungen nach Ziel und Trainingszustand des Kunden ausgeübt.

4.6 Das Training dauert 60 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual pro 15 Minuten verrechnet.

4.7 Das Personaltraining verfällt nach einem Jahr, als Stichtag gilt der Vertragsbeginn auf dem Vertrag. Ungenutzte Stunden verfallen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

4.1.1 Personal Training Abonnement

4.1.2 Die Dauer des Abonnements ist auf einen Monat befristet und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn das Abonnement nicht sieben Tage vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss zwingend per Post (in der Schweiz gilt das Datum des Poststempels) oder per E-Mail an info@arcussports.ch erfolgen.

4.1.3. Im Fall einer automatischen Verlängerung, verlängert sich die Vertragsdauer um einen weiteren Monat. Als Stichtag gilt, die auf dem Vertrag angegebene Gültigkeitsdauer (Laufzeitbeginn)

4.1.4 Pro Monatszyklus darf das Training ohne Angabe von Gründen per E-Mail oder Post um eine Woche unterbrochen werden. Das Abonnement verlängert sich automatisch um diese Woche.

4.1.5. Vor Beginn des eigentlichen Trainingsprogramms mit dem Personal Trainer, werden im Rahmen eines Eintritts-und Beratungsgespräches die Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele sowie eine gesundheitliche Risikoabklärungs mittels Gesundheitsfragebogen durchgeführt. Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten Sportbekleidungsauswahl, Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.

4.1.6 Es werden Kraft-, Ausdauer-, Beweglichkeit-, Schnelligkeits- und Koordinationsübungen nach Ziel und Trainingszustand des Kunden ausgeübt.

4.1.7. Ungenutzte Stunden verfallen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

4.1.8. Die Trainingsfrequenz des Personal Training Abonnements bestimmt sich nach der Angebotsgrösse. Es werden zwischen 1,2 und 3 Trainings pro Woche unterschieden. Die Kosten unterscheiden sich von der Grösse des Paketes und werden vertraglich festgelegt.

4.2.1. Trainingscoaching: Ein Trainingscoaching dauert 90 Minuten und beinhaltet jeweils ein Erstgespräch mit Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele sowie eine gesundheitliche Risikoabkärung mittels Gesundheitsfragebogen. Danach wird ein individuell abgestimmter Trainingsplan für den Kunden entwickelt und gemeinsam durchgeführt.

5. Haftung und Versicherungen

5.1 Die Teilnahme an Trainingseinheiten und das Aufhalten in den Räumlichkeiten von arcus sports erfolgen auf eigenes Risiko.

5.2 Der Kunde ist für die Versicherung des Unfallrisikos selber verantwortlich. Er bestätigt hiermit unfallversichert zu sein.

5.3 Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Er hat sich dies bei einem Arzt bescheinigen zu lassen. Ein Verzicht darauf erfolgt auf eigene Verantwortung. arcus sports behält sich vor, sich in gewissen Fällen die Gesundheit des Kunden durch einen Arzt attestieren zu lassen. Abfrage und Bestätigung des Kunden ist dem Anamnesebogen zu entnehmen.

5.4 Für gesundheitliche Risiken, auch solche die dem Kunden selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt arcus sports im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.

5.5 Ebenso übernimmt arcus sports keine Haftung für Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden, sofern arcus sports keine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.

5.6 arcus sports bestätigt über einen angemessene Betriebshaftpflicht zu verfügen.

5.7 Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem, sind arcus sports sofort mitzuteilen und gegebenenfalls ist das Training sofort abzubrechen.

5.8 Es wird keine Haftung für Sachschäden jeglicher Art übernommen.

5.9 Für den Verlust von Wertgegenständen wird nicht gehaftet.

5.10 Alle Empfehlungen von Kooperationspartnern sind unverbindlich. Die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von arcus sports entstehen, ist ausgeschlossen.

6. Weiteres

6.1 Grundsätzlich gilt es, sich an die Hausordnung zu halten. Ein der Hausordnung widersprechendes Verhalten kann mit dem Ausschluss vom Training geahndet werden. Bei grobwidrigem Verhalten oder bei wiederholtem Verstoss gegen die Hausordnung behält sich arcus sports vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen ohne Rückerstattungsanspruch der verbleibenden Laufzeit.

6.2 Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen.

6.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, auf denen er zu sehen ist, auf sozialen Medien veröffentlicht werden können. Falls nicht, ist dies ausdrücklich mitzuteilen.

7. Datenschutz und Geheimhaltung

7.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von arcus sports gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 & 4 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.

7.2 Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von arcus sports.

7.3 arcus sports ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen arcus sports und dem Kunden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

8.3 Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sitz Bülach im Kanton Zürich

8.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Kontakt

arcus sports
Vega-Strasse 3
8152 Glattpark (Opfikon)

+41 43 211 44 11
info@arcussports.ch

Öffnungszeiten

Montag – Freitag:
07:00 – 21:00

Samstag/Sonntag: geschlossen

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